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SWK 33, 20. November 1997, Seite 694

Gestaltung des Vorhalteverfahrens

(A. B.) - An die Partei einen Vorhalt zu richten, dem eine Fristsetzung für seine Beantwortung fehlt, ist eine Vorgangsweise, welche der Behörde in der Regel das Recht nimmt, sich im darauf ergangenen Bescheid auf das Unterbleiben einer Beantwortung des Vorhaltes durch die Partei zu stützen. Hält die Behörde Aufklärungen durch den Beschwerdeführer zur Beurteilung des Falles für erforderlich, dann hat sie in ihrem Vorhalt eine Frist zu setzen, weil die mit einem Vorhalt konfrontierte Partei Anspruch darauf hat, über die ihr zur Beantwortung des Vorhaltes zur Verfügung stehende Zeit Bescheid zu wissen. Eine andere Vorgangsweise begründet eine die Bescheidaufhebung rechtfertigende Verletzung von Verfahrensvorschriften. (, zu einem Verfahren betreffend die Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheides).

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