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Die Zahlungserleichterung im Unternehmensreorganisationsverfahren
Kann die Abgabenbehörde mit der Gewährung einer Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO in ein Unternehmensreorganisationsverfahren eingebunden werden?
Seit besteht für Unternehmen, die noch nicht insolvent sind, bei denen sich aber eine bevorstehende Krise abzeichnet, die Möglichkeit, bei Gericht ein Reorganisationsverfahren zu beantragen.Reorganisation ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Maßnahme zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines im Bestand gefährdeten Unternehmens, die dessen nachhaltige Weiterführung ermöglicht (§ 1 Abs. 2 URG).
Ein im Bestand gefährdetes Unternehmen kann Interesse daran haben, daß auch der Abgabengläubiger, beispielsweise im Wege einer Zahlungserleichterung, in das Reorganisationsverfahren (den Reorganisationsplan) eingebunden ist. Auch für die Abgabenbehörde kann eine solche Einbindung in das Reorganisationsverfahren aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus (Erhaltung eines Steuersubjekts) durchaus sinnvoll sein.
Fest steht, daß die Abgabenbehörde nach dem Legalitätsprinzip an Gesetze (wie die Bundesabgabenordnung) und der einzelne Sachbearbeiter zudem an Erlässe als generelle Weisung (wie die Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE) gebunden sind.
Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann eine Zahlungserleichterung nur bewilligt werden, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch ...