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SWK 9, 20. März 1997, Seite 260

Bauherrenmodelle: Endgültigkeitserklärung von vorläufigen Bescheiden

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Mag. Helene Bovenkamp und Dr. Alexander Lins

Durch die aktuelle Rechtsprechung des VfGH zur Rechtzeitigkeit der Erzielung eines Totalüberschusses bei der Wohnraumvermietung) stellt sich bei Bauherrenmodellen der „kleinen Vermietung", welche bisher von den Finanzbehörden wegen Ungewißheit der Überschußerzielung binnen des von der LiebhabereiVO 1993 vorgesehenen Zeitraumes von 12 Jahren lediglich vorläufig veranlagt wurden, die Frage, ob durch eine (höchstwahrscheinliche) Überschußerzielung innerhalb des Kalkulationszeitraumes von 20 Jahren (dieser soll nach Plänen im BMF auf 20 bis 25 Jahre) erweitert werden), welche mit Hilfe der vorgelegten Prognoserechnungen glaubhaft gemacht wurde, die Finanzbehörden die vorläufigen Bescheide für endgültig zu erklären haben.

Die Bestimmung des § 200 Abs. 1 BAO, welcher der Abgabenbehörde eine vorläufige Festsetzung von Abgaben erlaubt, bezweckt ihrem Wortlaut und ihrer erkennbaren Zielsetzung nach die Möglichkeit der Realisierung eines dem Grunde nach wahrscheinlich entstandenen Abgabenanspruchs auch in jenen Fällen, „in denen der eindeutigen und zweifelsfreien Klärung der die Abgabenpflicht begründenden Tatsachen nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vorübergehende Hindernisse entgegenstehen.")

Fü...

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