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Schuldzinsen: Verjährung
• Schuldzinsen, die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen wurden, können bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes anläßlich des Verkaufes des Mietobjektes nicht noch einmal abgezogen werden - (§ 30 EStG 1988), (Abweisung)
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