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bau aktuell 4, Juli 2017, Seite 135

Mehrkosten beim Bauvertrag: Dogmatische Grundfragen und praktische Anwendung

Georg Kodek

In diesem Beitrag werden die in der Praxis verbreiteten baubetriebswirtschaftlichen Berechnungsweisen der Mehrkosten beim Bauvertrag auf ihre Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben des § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB überprüft.

1. Einführung und Problemstellung

Bauherren sehen sich in den letzten Jahren häufig mit teilweise äußerst aggressivem claiming konfrontiert. Wichtigste Anspruchsgrundlage ist dabei die Regelung des § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB. Demnach gebührt dem Unternehmer, wenn er durch Umstände, die aufseiten des Bestellers liegen, „durch Zeitverlust bei der Ausführung des Werkes verkürzt“ wurde, eine „angemessene Entschädigung“. Gerade für öffentliche Auftraggeber ergeben sich hieraus vielfach Schwierigkeiten, wenn ein Billigstbieter aufgrund eines günstigen Angebots den Zuschlag erhalten hat und in der Folge bei Abweichungen vom Idealverlauf Mehrkostenforderungen erhoben werden. So hat der OGH etwa gestützt auf § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB einen Anspruch auf Erhöhung des vereinbarten Pauschalpreises um zirka 85 % (!) bejaht, weil die Bodenverhältnisse für den Tunnelbau schwieriger waren, als nach den vom Besteller beigestellten Gutachten zu erwarten war. Dies veranschaulicht die Dimension des Problems. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mehrkosten viel...

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