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SWK 15, 20. Mai 1996, Seite 039

VfGH: Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzungin den vorigen Stand – (§§ 33 und 35 VerfGG, § 146 Abs. 1 ZPO)

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages, weil eine seit sechs Jahren beschäftigte und verläßliche Kanzleileiterin ein zugeklebtes Kuvert, in dem sich die Verfassungsgerichtshofbeschwerde befand, öffnete, um die Vergebührung zu kontrollieren und in der Folge die Beschwerde in ein neues Kuvert einlegte, das irrtümlich an den Verwaltungsgerichtshof adressiert wurde.

Öffnet eine Mitarbeiterin eigenmächtig ein Kuvert, so hat sie die neuerliche Adressierung mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen und diese erforderlichenfalls neuerlich zu kontrollieren. (Abweisung)

(, B 704/95)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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