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SWK 15, 20. Mai 1996, Seite 057

Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen

Dr. Josef Unterweger

In der Entscheidung Rs. C-457/93 des (Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation E. V. Johanna Lewark) hatte der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren die Frage des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zu beurteilen. Der Entscheidung lag ein Vorlageantrag des Bundesarbeitsgerichtes zugrunde, welcher aufgrund einer Klage der Dienstnehmerin angestrengt wurde. Die Klägerin war Betriebsratsmitglied und teilzeitbeschäftigt. 93,4% der Teilzeitbeschäftigten des Betriebes waren Frauen. Streitpunkt war, daß anläßlich einer Betriebsratsschulung, die außerhalb der individuellen Arbeitszeit der teilzeitbeschäftigten Klägerin stattfand, der Klägerin nur der Wochenlohn bezahlt, aber kein Ausgleich für die an ihrem freien Tag abgeleistete Betriebsratsschulung von seiten des Dienstgebers geleistet wurde.

Die Klägerin argumentierte damit, daß teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei gleicher Zahl geleisteter Stunden ein geringeres Gesamtentgelt erhalten als vollzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder, wenn für die Betriebsratsmitglieder erforderliche Schulungsveranstaltungen während der betrieblichen Vollarbeitszeit, aber außerhalb der individu...

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