Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Originärer Firmenwert und Mitunternehmeranteile im Zusammenhang mit § 12 EStG
Originärer Firmenwert und Mitunternehmeranteile im Zusammenhang mit § 12 EStG
Läßt § 12 EStG i. d. F. StruktAnpG 1996 Rückschlüsse für die Vergangenheit zu?
VON MAG. GÜNTHER AMAN
Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 (StruktAnpG 1996) erfährt u. a. auch § 12 EStG einschneidende Änderungen. Dabei werden die Übertragungsmöglichkeiten sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht stark eingeschränkt. Dies gibt Anlaß, zum einen zu einigen Zweifelsfragen betreffend die Rechtslage bis einschließlich 1995 (insbesondere für noch anhängige oder beabsichtigte Rechtsmittelverfahren) Stellung zu beziehen, da § 12 EStG i. d. F. StruktAnpG 1996 unter Umständen auch Rückschlüsse für die Vergangenheit zuläßt.
Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom , 91/14/0188, die bis dahin geltende Verwaltungspraxis und teilweise Kommentarmeinung verworfen, daß anläßlich einer Teilbetriebsveräußerung aufgedeckte stille Reserven der Investitionsbegünstigung des § 12 EStG nicht zugänglich wären. Diese Judikatur wird nunmehr durch § 12 Abs. 3 EStG i. d. F. StruktAnpG 1996 aus Sicht des Fiskus "saniert". Die Konsequenzen dieses Urteils gehen allerdings über den Bereich der reinen Teilbetriebsveräußerung hinaus.
Nachstehend sollen zwei sich aus dem obzitie...