Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 10. Mai 1996, Seite 037

Gewerbesteuer: Stuermeßbetrag

Bei Festsetzung des Steuermeßbetrages nach der Lohnsumme ist der

Lohn von Fahrverkäufern jener Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die engere ständige Beziehung besteht – (§ 5 Abs. 1 GewStG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...