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SWK 3, 20. Jänner 1996, Seite 039

Unterschiedliche Behandlung von großer und kleiner Vermietung verfassungswidrig?

Mag. Dr. Thomas Keppert und Dr. Roland Rief

Unterschiedliche Behandlung von großer und kleiner Vermietung verfassungswidrig?

BMF-Erlaß verschärft Differenzierungen

VON DR. THOMAS KEPPERT UND DR. ROLAND RIEF

Das Thema Liebhaberei ist ein Dauerbrenner in der verfassungsgerichtlichen Judikatur. Zunächst mußte sich der VfGH mehrfach mit der Liebhaberei im UStG 1972 befassen.Sodann wurde die LiebVO I teilweise aufgehoben.Im Erkenntnis vom hat der VfGH ein Machtwort gesprochen und der Verwaltungspraxis und VwGH-Judikatur zur Liebhabereibeurteilung bei Gebäudevermietung eine klare Absage erteilt.Das BMF trägt den Grundsätzen dieser Entscheidung in einem Ergänzungserlaß vom mehr oder weniger Rechnung.

I. Die Bedeutung der neuen Rechtsprechung

Die Liebhabereiprüfung kann nicht ohne Einschätzung künftiger Entwicklungen und Bewertung der sich daraus ergebenden Aussichten erfolgen. Der VfGH trennt im Erkenntnis vom diesen "Beobachtungszeitraum" von der Frage, wann der Gesamtüberschuß der Erträge über die Aufwendungen erreicht werden muß. Dieser Kalkulationszeitraum muß überschaubar sein, kann aber – entgegen der vor der LiebVO ständigen Verwaltungspraxis und VwGH-Judikatur – auch mehr als 12 Jahre umfassen...

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