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SWK 22, 1. August 1996, Seite 067

Aufwendungen für Kindermädchen

Die Aufwendungen für ein

Kindermädchen sind bei einer verheirateten Mutter von drei Kindern, die ihren Beruf als Rechtsanwältin ausübt, weder Betriebsausgaben noch eine außergewöhnliche Belastung – (§ 34 Abs. 2 EStG 1972)

Die Beschäftigung eines Kindermädchens zur Beaufsichtigung von Kindern während der Zeit, innerhalb derer bei berufstätigen Eltern auch die Mutter einem Beruf nachgeht, ist nicht betrieblich oder beruflich, sondern durch den Wunsch der Mutter, berufstätig zu sein, veranlaßt. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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