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SWK 22, 1. August 1996, Seite 024

Nachsicht bei Steuerberater

Nachsicht bei Steuerberater (§ 236 BAO)

Kommt ein Steuerberater jahrelang seinen abgabenrechtlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, dann ist auch bei Abgabenschulden von 3,6 Mio. S und Bankschulden von 5,3 Mio. S keine Nachsicht zu gewähren. Denn eine jahrelange Verletzung der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt ist geeignet, die Verweigerung der Nachsicht zu rechtfertigen. ()

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