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SWK 22, 1. August 1996, Seite 387

Ertragsteuerliche Änderungen beim Arbeitszimmer

Geltendmachung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer weitgehend eingeschränkt

Dr. Roman Thunshirn

Das Strukturanpassungsgesetz 1996 schränkt die Geltendmachung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer weitgehend ein. Die neue Regelung geht weit über die im Zuge des dt. Jahressteuergesetzes 1996 eingeführte Bestimmung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b dEStG, die hier offenbar Pate gestanden ist, hinaus. Im vorliegenden Beitrag sollen die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Neuregelung analysiert werden. Abschließend wird auf verfassungsrechtliche Fragen eingegangen.

1. Allgemeines

Bei der Abgrenzung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von Aufwendungen der privaten Lebensführung wird im Steuerrecht eine typisierende Betrachtungsweise angewandt. Aufwendungen, die im Rahmen der allgemeinen Lebenserfahrung typischerweise der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, werden losgelöst vom besonderen Einzelfall prinzipiell vom Abzug ausgeschlossen. Läßt sich zwischen den privat bedingten und den Aufwendungen betrieblicher bzw. beruflicher Natur keine eindeutige Grenze ziehen, so ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig (Aufteilungsverbot).

2. Bisherige Rechtslage

Aufwendungen für ein betrieblich bzw. beruflich genutztes (häusliches) Arbeitszimmer, das sich im Wohnungsver...

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