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Die soziale Gestaltungskraft des Vermögens von (Kredit-)Genossenschaften
Vor gut 25 Jahren brachte ein Gastbeitrag im Handelsblatt den Vorschlag für Kreditgenossenschaften ein: Durch eine Umwandlung in Aktiengesellschaften erhalten die Eigner Zugriff auf die Rücklagen. Dieser Hinweis blieb, was den Fortbestand als Kreditgenossenschaften angeht, glücklicherweise in der Praxis weitgehend ungehört. „In der Wissenschaft“ mehrten „sich Stimmen, die Genossenschaften bei entwickelten Märkten für überflüssig halten“, bzw. wurde die Ansicht vertreten, dass sie aufgrund der Angleichung an andere Unternehmensverfassungen untergehen.
Doch dabei dürfte etwas sehr Wesentliches übersehen worden sein, und zwar dass
einerseits der individuelle Eigenkapitalbeitrag jedes Mitgliedes zum Nominale ein- bzw. beim Austritt wieder zurückgezahlt wird, wenn die Statuten nichts anderes im Rahmen eines gesetzlichen Spielraums bestimmen, und
andererseits die Rücklagen über Generationen von Mitgliedern gewachsen und damit zumindest partiell regional gemeinnützig geworden sind und demzufolge eines Schutzes bedürf(t)en.
Dieser Gastbeitrag erkennt die Vorzüge eines arbeitsteiligen Bankensystems an, er sieht jedoch, wie die einzelnen Kreditinstitute bzw. Kreditinstitutsgruppen und -verbünde ...