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SWK 32, 10. November 1996, Seite T 310

Erdgasabgabegesetz

Erdgasabgabegesetz

Das Erdgasabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 Z 2 lautet:

„2. der Verbrauch von Erdgas durch Erdgasversorgungsunternehmen sowie der Verbrauch von selbst hergestelltem oder in das Steuergebiet verbrachtem Erdgas im Steuergebiet."

2. Im § 3 Abs. 2 wird der letzte Satz durch folgenden Satz ersetzt:

„Für das Vergütungsverfahren sind die Regelungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden, wobei die Vergütung auch vierteljährlich erfolgen kann."

EB: Die vorgesehenen Änderungen dienen der Klarstellung.

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