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SWK 32, 10. November 1996, Seite T 307

Bundesabgabenordnung

Bundesabgabenordnung

Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 411/1996, wird wie folgt geändert:

S. T 3081. § 3 Abs. 3 lautet:

„(3) Abgabenvorschriften im Sinn dieses Bundesgesetzes sind die Bundesabgabenordnung sowie alle Abgaben im Sinn des Abs. 1 und Monopole (§ 2 lit. b) regelnden oder sichernden unmittelbar wirksamen Rechtsvorschriften der Europäischen Union und Bundesgesetze."

EB: Der im § 3 Abs. 3 definierte Begriff der Abgabenvorschriften wird um die (auch im § 1 lit. a erwähnten) unmittelbar wirksamen Rechtsvorschriften der Europäischen Union erweitert. Dem Begriff der Abgabenvorschriften kommt beispielsweise in den §§ 6, 7, 19, 29, 32, 77, 119, 134, 184, 210 und 311 Bedeutung zu.

2. Im § 17 entfällt der Klammerausdruck.

EB: Die Beseitigung des Klammerausdruckes („§ 4 Abs. 2 lit. d und Abs. 3") trägt dem Umstand Rechnung, daß die Bestimmung des (nur subsidiär gegenüber den Vorschriften der einzelnen Verbrauchsteuergesetze geltenden) § 4 Abs. 2 lit. d mit BGBl. Nr. 681/1994 aufgehoben wurde.

3. § 41 Abs. 3 lautet:

„(3) Wird eine Satzungsbestimmung, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betrifft, nachträglich geändert, ergänzt,...

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