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Kalkulation abseits der Usancen der Bauindustrie – Angaben im K3-Blatt
Leistungen der Haustechnik (Elektro, Gas, Wasser, Wärme, Kälte oder MSR [Messtechnik, Steuerungstechnik, Regelungstechnik]), des Stahlbaus oder des Fassadenbaus unterliegen bei der Kalkulation einigen Besonderheiten, welche im Bauhauptgewerbe in der Regel nicht relevant sind. Es wird daher häufig die Meinung vertreten, dass die ÖNORM B 2061 für diese Gewerke keine geeignete Richtlinie darstellt. Kritisiert wird vor allem das Kalkulationsformblatt K3. In diesem sind die Eckdaten der Kalkulation darzustellen. Die Möglichkeiten, die das K3-Blatt bietet, seien für die Umsetzung eines individuellen Kalkulations- und Kostenrechnungsablaufs nicht geeignet, so die häufig zu vernehmende Meinung. Nachfolgend sind jene Möglichkeiten des K3-Blattes aufgezeigt, die eine Kompatibilität mit Kalkulationsusancen, auch abseits jener der Bauindustrie, herstellen.
1. Zur Kalkulation
In den Grundzügen unterscheidet sich eine Kalkulation in den genannten Gewerken nicht wesentlich von einer im Bauhauptgewerbe. Sie fußt auf der Zuschlagskalkulation. Die Zuschlagskalkulation beruht auf der Trennung von Einzelkosten, Sonderkosten und Gemeinkosten. Die Einzelkosten werden den Kostenträgern, das sind die verkau...