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bau aktuell 4, Juli 2018, Seite 172

Entsende-Richtlinie: Hält der Konsens auf EU-Ebene, was er verspricht?

Rainer Kurbos

Das EU-Parlament hat am dem Vorschlag des Rates über eine weitreichende Änderung des Arbeitnehmerentsendungsrechts zugestimmt.

Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ wird weitgehend verwirklicht. Die ursprüngliche Entsende-Richtlinie 96/71/EG begann in ihren Erwägungen mit einem klaren Bekenntnis zum freien Personen- und Dienstleistungsverkehr (Erwägungsgrund 1). Und weiter: „Für die Erbringung von Dienstleistungen sind nach dem Vertrag seit Ende der Übergangszeit Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder einer Wohnsitzvoraussetzung unzulässig“ (Erwägungsgrund 2). Das hatte zur Folge, dass sich Österreich als eines der meistbetroffenen Länder immer die maximale Übergangsfrist für neu beitretende Mitgliedstaaten vorbehielt.

Zusammen mit dem verwaltungsstrafrechtlichen Kumulationsprinzip, wonach für jeden illegal Beschäftigten die volle Maximalstrafe verhängt werden konnte (und dessen Aufhebung wohl aus rechtsstaatlichen Gründen unabwendbar ist), und sehr unübersichtlichen Lohnsteuer- und Beitragsvorschriften, die Fehler begünstigen, wurde die Motivation, auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen, reduziert.

Allerdings: Der Druck durch das Einsp...

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