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SWK 25, 25. August 1996, Seite 075

GrESt bei Einbringungen

Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist dieGrunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen - (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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