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SWK 25, 25. August 1996, Seite 098

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Grobe Dienstvernachlässigung - Kraftfahrer

Daß ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes (Inbetriebnahme eines nicht zum Verkehr zugelassenen PKW mit den Papieren und Kennzeichen eines alten, noch angemeldeten Kraftfahrzeuges, fahren mit gefälschter Begutachtungsplakette) außerhalb des Dienstes erfolgt ist, beeinträchtigt bei einem Kraftfahrer die Dienstbezogenheit nicht. (Zu § 22 Abs. 2 lit. f VBG; 9 Ob A 76/95)

Ferialpraxis

Erfordert der Ausbildungszweck die Teilnahme an einer vorgegebenen Anzahl von Schichten, weil der Studienplan den Nachweis einer bestimmten Anzahl von Schichten fordert, der aber grundsätzlich nur bei voller Teilnahme erbracht werden kann, verhindert dieser Zweck naturgemäß eine freie Zeiteinteilung (die Beurteilung des Vertrages als Ferialpraktikantenvertrag wird dadurch nicht beeinträchtigt). (Zu § 1151 ABGB; 9 Ob A 176/95)

Kündigung - wegen Minderleistung

Bei personenbezogenen Kündigungsgründen bedarf es vor der Kündigung dann keiner Ermahnung und Anleitung durch den Arbeitgeber, wenn die Minder- und Fehlleistungen n...

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