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Rückwirkendes Zurückbehalten einer Verbindlichkeit des Sonderbetriebsvermögens anläßlich der Einbringung eines Mitunternehmeranteiles nach Art. III UmgrStG
(BMF) - Soweit Rechtsfragen des Umgründungssteuergesetzes angesprochen sind, ist das Bundesministerium der Auffassung, daß das rückwirkende Zurückbehalten einer betrieblichen Verbindlichkeit anläßlich der Einbringung des Einzelbetriebes oder eines Mitunternehmeranteiles als Einlage i. S. d. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG zu werten ist. Die aus der Bedienung der Verbindlichkeit nach dem Einbringungsstichtag anfallenden Aufwandszinsen sind als nachträgliche Betriebsausgaben i. S. d. § 32 EStG abzugsfähig, sofern die Verbindlichkeit planmäßig getilgt wird. (