Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirkung der Einlagenrückzahlung i. S. d. § 4 Abs. 12 EStG auf nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende Anteile
(BMF) - Das BMF bestätigt die Auffassung, wonach Einlagenrückzahlungen i. S. d. § 4 Abs. 12 bei Personen, deren Anteile nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, im Wege des § 15 Abs. 4 EStG nur unter die Veräußerungstatbestände der §§ 30 und 31 EStG fallen können. Damit ist sichergestellt, daß die Differenzbesteuerung für den Fall des die steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten übersteigenden Rückzahlungsbetrages nur bestimmt BeteiIigte i. S. d. § 31 Abs. 1 und nicht - wie vor 1996 - jeden Anteilsinhaber trifft. (