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SWK 10, 1. April 1996, Seite 017

GrESt: Befreiung

Beim Erwerb eines Grundstückes im Wege eines

Zusammenlegungsverfahrens kann die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nur beansprucht werden, wenn das Grundstück überwiegend den begünstigten Zweck erfüllt – (§ 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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