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SWK 10, 1. April 1996, Seite R 17

GrESt: Befreiung

Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer aufgrund des

Wasserbautenförderungsgesetzes kann nur beansprucht werden, wenn das betreffende Vorhaben bereits zu dem Zeitpunkt, der für die Entstehung der Abgabenpflicht maßgeblich ist, ein gefördertes ist – (§ 17 Wasserbautenförderungsgesetz BGBl. 299/1969), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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