Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 1996, Seite R 17
GrESt: Befreiung
• Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer aufgrund des
Wasserbautenförderungsgesetzes kann nur beansprucht werden, wenn das betreffende Vorhaben bereits zu dem Zeitpunkt, der für die Entstehung der Abgabenpflicht maßgeblich ist, ein gefördertes ist – (§ 17 Wasserbautenförderungsgesetz BGBl. 299/1969), (Abweisung)
()