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SWK 10, 1. April 1996, Seite B 39

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Arbeitsverhältnisdauer

Sind Saisonarbeitsverhältnisse anläßlich jeder saisonalen Unterbrechung durch Auszahlung der aliquoten Sonderzahlungen und der Urlaubsabfindung abgewickelt worden, hat der Arbeitgeber seinen Willen, die Dienstverhältnisse zu beenden und nicht bloß auszusetzen, hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht. (Zu § 1158 ABGB; 8 Ob A 216, 217/05)

Betriebspension

Räumt ein Betriebspensionsvertrag den Anspruch auf einen Ruhegenuß einer namentlich genannten Witwe ein, läßt sich aus dieser Fassung nicht ableiten, daß die Zusage auch für den Fall gelten sollte, daß die Ehe des Arbeitnehmers im Zeitpunkt seines Todes durch Scheidung rechtskräftig aufgelöst ist. (Zu § 914 ABGB; 9 Ob A 185/94)

Überstunden

Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden besteht mangels entsprechender zulässiger Vereinbarung aufgrund der Treuepflicht nur ausnahmsweise, wie z. B. im Fall des Betriebsnotstandes im Sinne des § 20 AZG, nicht aber schon beiS. B 40 jeder betrieblichen Notwendigkeit. (Zu § 6 Abs. 2 AZG; 9 Ob A 65/95)

Kündigung (betriebliche Interessen)

Bringt ein Arbeitnehmer durch unko...

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