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ÖBA 8, August 2019, Seite 607

Klagen wegen „Schuldenschnitt“ des griechischen Staates: österreichische Gerichte unzuständig

§§ 41, 52 JN; Art 1, 7 EuGVVO 2012

Die inländische Gerichtsbarkeit ist für Schadenersatzansprüche gegen einen ausländischen Staat nicht gegeben, wenn sich der geltend gemachte Anspruch auf einen hoheitsrechtlichen Akt bezieht. Sie fehlt daher für Klagen gegen den griechischen Staat wegen des Gesetzes Nr 4050/2012.

Die bloße implizite Bejahung einer Prozessvoraussetzung reicht für die Annahme einer Entscheidung mit Bindungswirkung nach § 42 Abs 3 JN nicht aus.

S. 608Aus der Begründung:

I. Der EuGH hat [in] C-308/17, Kuhn, über die ihm [zu] 10 Ob 34/16x zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen zur Auslegung des Art 7 Nr 1 lit a EuGVVO 2012 entschieden. Das Revisionsverfahren war daher fortzusetzen.

II. Der Kl erwarb über eine inländische Depotbank Staatsanleihen der Hellenischen Republik. Die Anleihen wurden auf dem Wertpapierkonto des Kl bei dieser Depotbank verbucht.

Am erließ Griechenland das Gesetz Nr 4050/2012 betreffend „Regeln zur Änderung von Wertpapieren, die vom griechischen Staat emittiert oder garantiert wurden, mit Zustimmung der Anleiheinhaber“. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Inhaber bestimmter griechischer Staatsanleihen ein Umstrukturierungsangebot erhal...

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