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Bescheid: Zustellung
• Die als Abgabenbescheid intentierte Erledigung der Abgabenbehörde, die an einen Bevollmächtigten, der nicht auch
Zustellungsbevollmächtigter ist, geht, wird mangels rechtswirksamer Zustellung als Bescheid nicht rechtlich existent und kann keine Rechtswirkungen entfalten - (§ 7 Zustellgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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