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SWK 2, 10. Jänner 1996, Seite 001

Änderungen im GmbH-Recht durch EU-Anpassung

Umsetzung der EG-Richtlinien bedingt Änderungen im GmbH-Recht

Dr. Markus Heidinger

Die Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinien erfordert umfangreiche Änderungen der Rechnungslegungsbestimmungen des HGB, im Aktiengesetz, im Spaltungsgesetz und schließlich auch im GmbH-Gesetz. Gegenstand dieser kurzen Darstellung sind die in Artikel III des Ministerialentwurfes eines EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes("EU-GesRÄG") vorgeschlagenen Änderungen des GmbHG.

Wiederholt hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren beachtliche Änderungen zu Detailbestimmungen des GmbHG beschlossen; stets hat er jedoch vor einer Gesamtreform zurückgeschreckt. Auch der vorliegende Ministerialentwurf zur Umsetzung verschiedener gesellschaftsrechtlicher Richtlinien ("RL") in das österreichische Gesellschaftsrecht beschränkt sich auf die Umsetzung von Detailbestimmungen und nimmt die Anpassung zum Anlaß, auch einige autonome, das heißt nicht von den RL verlangte Änderungen vorzunehmen. Dieser Beitrag beschränkt sich darauf, die beabsichtigten Änderungen des GmbHG - mit Ausnahme der neuen Verschmelzungsbestimmungen - darzustellen, kurz zu kommentieren und einige ergänzende Reformvorschläge zu unterbreiten.

1. Verspätete Umsetzung

Die ursprünglich im Abkommen über den EWR vorgesehene zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der gesellsch...

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