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ÖBA 8, August 2019, Seite 598

Klauselentscheidung zu Kreditkartenbedingungen

§§ 864, 864a, 879 ABGB; § 6, 6a KSchG; § 3, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 44, 45 ZaDiG; § 4, 33, 48, 51, 53, 64, 65, 68, 71 ZaDiG 2018

Klauselentscheidung zu Kreditkartenbedingungen.

S. 599Aus den Entscheidungsgründen:

1. Klausel 1 S 1:

„Der Kreditkartenvertrag kommt durch Zustellung der Kreditkarte (kurz: Karte) an den KI [Anm.: Karteninhaber] zustande (§ 864 Abs 1 ABGB).“ (Punkt 2.1.)

Die Kl brachte zusammengefasst vor, dass nach § 35 Abs 2 ZaDiG die Versendung eines Zahlungsinstrument (ZI) oder von personalisierten Sicherheitsmerkmalen nur zulässig sei, wenn dies entweder mit dem Kunden vereinbart sei oder der Kunde den ZDL dazu auffordere. Die beanstandete Klausel stelle nicht darauf ab, ob eine entsprechende Vereinbarung mit dem bzw eine Aufforderung des Kunden vorliege, weshalb sie gegen § 35 Abs 2 ZaDiG verstoße.

Die Bekl erwiderte, dass die Kriterien des § 35 Abs 2 ZaDiG erfüllt seien, weil der Kunde am Antragsformular durch Ausfüllen des gewünschten Zustelldatums sie ausdrücklich auffordere, ihm das ZI zuzusenden („Zusendung erbeten bis …“). Die Klausel sehe keine andere als die gesetzlich vorgesehene Haftung vor und weiche nicht zum Nachteil des Verbrauchers vom positiven Recht ab.

Das ErstG wies...

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