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SWK 1, 1. Jänner 1996, Seite 002

Gesellschaftsteuerpflicht unverzinslicher Gesellschafterdarlehen

Mag. Dr. Thomas Keppert

Der Fachsenat für Steuerrecht hat bereits darauf hingewiesen, daß Bestrebungen im Gange sind, die besondere Härte der geänderten Rechtsauslegung für in der Vergangenheit gesetzte Tatbestände hintanzuhalten. Am fand in dieser Causa eine Besprechung des Fachsenates bei MR Mag. Popp statt, bei welcher von unserer Seite der Wunsch vorgetragen wurde, das BMF möge erlaßmäßig kundtun, daß die geänderte Judikatur zur Gesellschaftsteuerpflicht von vornherein unverzinslich vereinbarter Gesellschafterdarlehen erst auf Tatbestände anzuwenden ist, die nach dem – somit nach Kundmachung der geänderten Judikatur – verwirklicht wurden. Von seiten des BMF wurde uns eine Entscheidung in Aussicht gestellt.

Als vorläufiges Ergebnis der Besprechung im BMF können wir aber feststellen, daß im gegenständlichen Erlaß des BMF AÖFV 73/1995 – nach behördlicher Ansicht – ohnehin bereits aus den durchaus vertretbaren Alternativen die für die Abgabepflichtigen günstigeren gewählt wurden. Insbesondere handelt es sich dabei um

• die Annahme der Entstehung der Steuerschuld im Zeitpunkt der Darlehensgewährung (anstelle der Annahme der Entstehung der Steuerschuld in jedem einzelnen Jahr der Unverzinslic...

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