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Änderung der Straßenbenützungsabgabe zum 1. 1. 1996
Mit Bundesgesetz, BGBl. Nr. 629/1994, zuletzt novelliert durch BGBl. Nr. 21/1995, wurde in Österreich die Straßenbenützungsabgabe eingeführt und der seit 1978 bestehende Straßenverkehrsbeitrag aufgehoben. Der Wegkostenrichtlinie der Europäischen Union, 93/89/EWG, und dem Beitrittsvertrag Österreich entsprechend wurde der Tarif für 1995 wie folgt festgesetzt:
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Tagessteuersatz | 240 S |
Wochensteuersatz | 1.200 S |
Monatssteuersatz bis zu 18 t | 2.400 S |
Monatssteuersatz über 18 t | 4.800 S |
Die Jahressteuer beträgt das Zehnfache der jeweiligen Monatssteuer.
Diese Steuersätze waren nicht aufrechtzuerhalten, da Österreich aufgrund der im Beitrittsvertrag getroffenen Vereinbarungen mit der Europäischen Union während einer zweijährigen Übergangsfrist gegenüber Art. 7 lit. f der Richtlinie 93/89/EWG erhöhte Straßenbenützungsabgaben erheben darf. Die nunmehr durchgeführte gesetzliche Maßnahme dient der Festlegung der für das Jahr 1996 geltenden Abgabensätze (vgl. 370 der Beilagen XIX. GP des Nationalrates).
Gemäß § 3 Abs. 2 a StraBAG beträgt die Abgabe im Jahr 1996
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1. | für einen Kalendertag | 158 S |
2. | für eine Kalenderwoche | 800 S |
3. | für einen Kalendermonat für ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkommunikation mit einem höch... |