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SWK 1, 1. Jänner 1996, Seite A 17

Wer ist Unternehmensberater?

(A. B.) – Einkünfte aus der Berufstätigkeit der Unternehmensberater bilden seit 1989 Einkünfte aus selbständiger Arbeit und unterliegen daher – für Veranlagungsjahre vor 1994 – nicht mehr der Gewerbesteuer. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sollten darunter Personen fallen, die ihre Befähigung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch die Ablegung der Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 254/1978 erworben haben. Die Gewerbeordnung kannte den Begriff des Unternehmensberaters vor der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993, freilich ebensowenig wie die genannte Verordnung. Im Schrifttum wurde daher auch die Auffassung vertreten, daß der Begriff des Unternehmensberaters allein nach dem Inhalt der Tätigkeit und nicht nach dem Ausbildungsweg zu beurteilen sei. Auch Autodidakten könnten freiberuflich tätig sein (RdW 1991, 303).

Nach Ansicht des VwGH unterscheidet die Verkehrsauffassung zwischen den Begriffen "Unternehmensberater" und "Betriebsberater" allerdings nicht. Dafür spreche auch, daß die Gewerbeordnung mit der Novelle 1992 auf den erstgenannten Begriff übergegangen sei, wobei in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage von einer unveränderten Übernahm...

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