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ÖBA 8, August 2019, Seite 574

Mindestzinsklausel beim Unternehmerkredit

Michael Gruber, Ulrich E. Palma und Laurenz Schöppl

In den letzten Jahren ist das Zinsniveau infolge der Niedrigzinspolitik der EZB ständig gesunken. Referenzzinssätze wie der EURIBOR und der LIBOR haben diese Entwicklung nachvollzogen. Sie weisen seit einiger Zeit sogar einen negativen Wert auf. Das hatte bis dahin als nahezu ausgeschlossen gegolten. Für das Kreditwesen ist das Auftreten negativer Referenzzinssätze ein Paradigmenwechsel. Denn die Verzinsung von Krediten erfolgt in der Praxis, sollte kein Fixzins vereinbart werden, variabel. Dabei setzt sich der Zinssatz aus einem Indikator und einem Aufschlag zusammen. Man nennt das eine Zinsgleitklausel. Als Indikator wird ein Referenzzinssatz wie EURIBOR oder LIBOR verwendet. Dahinter steht der Gedanke, dass der Indikator aus Sicht der Bank das strukturelle Risiko am Geldmarkt, also eine Art standardisierte Refinanzierungskosten, abbilden soll. Das bedeutet aber nicht, dass die Refinanzierungskosten des Kreditgebers tatsächlich dem Referenzzinssatz entsprechen. Denn Banken refinanzieren sich nicht nur über den Interbankengeldmarkt, sondern auch etwa über Spareinlagen. Die tatsächlichen Refinanzierungskosten der spezifischen Bank sind deswegen teilweise, wie ihre sonstigen Kosten ...

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