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ÖBA 8, August 2019, Seite 552

FMA veröffentlicht drei Verordnungsentwürfe zu unterschiedlichen Themen

Im Mai 2019 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) die folgenden Verordnungsentwürfe in Zusammenhang mit der Prospektaufsicht sowie zur Änderung der Gebührenverordnung veröffentlicht:

Elektronische Prospektbilligung

Die im Entwurf veröffentlichte Verordnung spezifiziert das sogenannte Secure Electronic Prospectus Portal (SEPP) der FMA, das mittels automationsunterstützter Datenübermittlung eine eindeutige technische Zuordnung eines Prospekts bzw. sonstiger zur Billigung vorgelegter Dokumente zu einem Emittenten ermöglicht. Dokumente, wie beispielsweise der Antrag auf Billigung, der finale Prospekt oder ein Nachtrag zum Prospekt, sind künftig verpflichtend über das dafür vorgesehene Portal auf der Internetseite der FMA einzureichen und begründen bei ordnungsgemäßer Vorlage, dass der vorgelegte Prospekt vom oder für den mittels SEPP ausgewiesenen Emittenten erstellt wurde.

Um einen Zugang zum elektronischen Prospektbilligungsportal zu erhalten, haben sich Prospekteinreicher über die webbasierte Applikation zu registrieren. Im Zuge der Registrierung sind Angaben zum Unternehmen (u.a. Firmenbezeichnung, Legal Entity Identifier), für das die zu billigenden Dokumente vorgelegt werden, so...

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