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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite 064

Firmen-PKW: Verbot von Privatfahrten

Wenn der Arbeitnehmer einen firmeneigenen PKW zu Privatfahrten nicht benützen darf, ist ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil für Privatnutzung eines PKW nicht anzunehmen – (§ 25 EStG 1972)

"Ein geldwerter Vorteil eines Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis ist u. a. dann gegeben, wenn ihm ein KFZ des Arbeitgebers unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassen ist. Es steht dem Arbeitgeber aber frei, Arbeitnehmern KFZ ausschließlich für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen und ihnen jede private Nutzung zu verbieten. Verstößt der Arbeitnehmer gegen dieses Verbot, so hat er zwar mit der privaten Nutzung des arbeitgebereigenen KFZ einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis bezogen, es handelt sich dabei aber um keinen vom Arbeitgeber gewährten, lohnsteuer- und dienstgeberbeitragspflichtigen Vorteil, sondern vielmehr um einen vom Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch genommenen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der beim Arbeitnehmer im Veranlagungsweg zu erfassen ist ... Die Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragspflicht kann allerdings nur dann verneint werden, wenn ein ernst gemeintes Verbot des Arbeitgebers hinsichtlich der Privatfahrten vorliegt. Dies wieder ist nur der ...

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