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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite 022

Jahresnetzkarte

Jahresnetzkarte (§ 16 EStG)

Fahrten eines Rechtsanwaltsanwärters zu Gerichten und Behörden stellen Werbungskosten dar. Fahrten zwischen Wohnung und Anwaltskanzlei sind durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. In gleicher Weise, wie die Kosten eines KFZ, das zum Teil für betriebliche, berufliche und private Zwecke verwendet wird, teilweise zu Betriebsausgaben und Werbungskosten führen, sind auch die Kosten für eine Jahresnetzkarte aufzuteilen. ()

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