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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite T 18

Wirtschaftstreuhänder warnen vor höherer Mindest-KöSt

Erhöhung würde viele Unternehmen "schlicht umbringen"

(apa) – Die Wirtschaftstreuhänder warnen vor einer Erhöhung der Mindestkörperschaftsteuer (KöSt) – die auch dann zu zahlen ist, wenn ein Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaftet – von derzeit 15.000 S auf 50.000 S. Sie würde die Überlebenskraft zahlreicher, vor allem kleiner und mittelständischer Betriebe weiter schmälern, deren Liquidität derzeit ohnehin nicht zum besten stehe, heißt es in einer aktuellen Aussendung.

Speziell Jungunternehmern, die die in vielen Fällen sinnvolle Form der GmbH wählen, sei eine derartige Belastung nicht zuzumuten. Der Gewinn dieser Betriebe bestehe im wesentlichen aus dem Arbeitseinkommen der mittätigen Gesellschafter – ein darüber hinausgehender Unternehmergewinn sei meist nicht zu erzielen. Die geplante "Bestrafung einer Rechtsform" widerspreche, so Kammerpräsident Klaus Hübner, dem herrschenden Prinzip der Ertragsbesteuerung und sei verfassungsrechtlich "mehr als bedenklich". "Bei vollem Verständnis für die – zum Teil längst überfälligen – Sparmaßnahmen und grundsätzlicher Akzeptanz der einnahmenseitigen Maßnahmen", befürchtet Hübner, daß eine Realisierung der Mindest-KöSt-Erhöhung viele Unternehmen schlicht umbringen würde. Sie würde die Zahl der ...

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