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ÖBA 9, September 2020, Seite 638

Die Aufbringung und Verwendung von Finanzmitteln österreichischer Sicherungseinrichtungen im Sicherungsfall

Gerhard Margetich und Elisabeth Renner

Die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme erforderte von den Sicherungssystemen den Aufbau eines Einlagensicherungsfonds sowie die Einführung von Rahmenbedingungen zur Finanzierung von Einlagensicherungsfällen. Bei der Umsetzung in nationales Recht mit dem ESAEG wurden dabei Mitgliedstaatenwahlrechte in Anspruch genommen und die Regelungen an die nationalen Gegebenheiten angepasst. Während es zur Ex-ante-Finanzierung wenig offene Fragen gibt, wirft die Finanzierung und Abwicklung eines Einlagensicherungsfalls rechtliche Problemstellungen und Fragen zur Darstellung im Rechenschaftsbericht eines Einlagensicherungsfonds auf. Die Autoren zeigen, wie diese im Rahmen einer richtlinienkonformen Interpretation des ESAEG gelöst werden können.

The Directive 2014/49/EU on deposit guarantee schemes (DGS) required deposit guarantee schemes to establish a deposit guarantee fund and to introduce a framework for the repayment of depositors when deposits become unavailable. In the course of the transposition into national law through ESAEG, several Member State options were exercised to align the provisions with national circumstances. While the regulations about ex-ante funding lead ...

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