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Entnahme einer Grundstückshälfte: Normalsteuersatz
• Wenn der Hälfteeigentümer eines Betriebes seinen Anteil an seine Ehegattin, die schon vorher Eigentümerin der zweiten Hälfte war, überträgt und das bisher zum Betriebsvermögen gehörende Grundstück an seine Ehegattin vermietet, so liegt eine
Entnahme der Grundstückshälfte vor; ein Entnahmegewinn ist zum Normalsteuersatz zu versteuern – (§ 24 EStG 1972), (Abweisung)
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