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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite 008

Entnahme einer Grundstückshälfte: Normalsteuersatz

Wenn der Hälfteeigentümer eines Betriebes seinen Anteil an seine Ehegattin, die schon vorher Eigentümerin der zweiten Hälfte war, überträgt und das bisher zum Betriebsvermögen gehörende Grundstück an seine Ehegattin vermietet, so liegt eine

Entnahme der Grundstückshälfte vor; ein Entnahmegewinn ist zum Normalsteuersatz zu versteuern – (§ 24 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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