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Grundstück: Nutzung
• Bei der Beurteilung des Ausmaßes der betrieblichen und außerbetrieblichen
Nutzung eines Grundstückes (Gebäudes) ist auf die tatsächlichen Verhältnisse in den Streitjahren und nicht auf erst danach geschaffene Verhältnisse abzustellen – (§§ 8 und 122 EStG 1988), (Abweisung)
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