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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite 007

Verfahren: Parteiengehör

Der Grundsatz des

Parteiengehörs und der Erforschung der materiellen Wahrheit wird auch dann verletzt, wenn der Abgabepflichtige von Umständen, die zur Feststellung des Sachverhaltes dienen, erst zu einem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt wird, in dem es ihm nicht mehr möglich ist, sich konkret zu äußern – (§ 279 BAO)

Dem Beschwerdeführer wurde in der Berufungsentscheidung die außergewöhnliche Belastung durch den auswärtigen Schulbesuch seiner Kinder mit der Begründung nicht anerkannt, es seien ihm durch den auswärtigen Schulbesuch auch keine Mehraufwendungen entstanden. "Die Beschwerde bringt ... vor, dem Beschwerdeführer seien im Zusammenhang mit der auswärtigen Berufsausbildung seiner Kinder sehr wohl Verpflegungsmehrkosten (durch auswärtige Mittagessen) und Fahrtkosten für die gelegentliche Beförderung der Kinder zwischen Wohnstätte und Schule entstanden. Sie macht die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend, und zwar mit der Begründung, der Beschwerdeführer hätte bei entsprechender Anleitung im Abgabeverfahren die konkreten Mehrkosten unter Beweis gestellt. Der in der Beschwerde erhobene Vorwurf der Verletzung von Verfahrensvorschriften ist berechtigt ... Im Abgabenverfahren bekämpf...

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