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Privatstiftung
Privatstiftung (§ 5 Z 11 KStG)
Bei der Privatstiftung werden durch Gewinnabsaugung über Teilschuldverschreibungen, Beteiligungsveräußerungen oder Beteiligungskarusselle mit Firmenwertabschreibungen zusätzliche steuerliche Vorteile erreicht. Roland Rief erläutert die geplant gewesenen Änderungen durch das Sparpaket II (ecolex 1995, 920).