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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite 003

Filme und Filmkredite

Filme und Filmkredite (§ 4 Abs. 1 und § 6 EStG)

Der Filmproduzent hat in echter Auftragsproduktion hergestellte Filme als immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens zu aktivieren. Ein Filmkredit, der aus den Verwertungserlösen des geförderten Filmes zu tilgen ist, ist mit einem geringeren Betrag als dem vereinbarten anzusetzen, soweit eine Rückzahlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfällt (BFH , X R 225/93 in BB 1995, 2571).

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