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Entgeltanspruch bei Mitwirkung
Entgeltsanspruch bei Mitwirkung (§ 4 Abs. 4, § 20 EStG)
Auch wenn die Mitarbeit im Erwerb des anderen Ehegatten der ehelichen Beistandspflicht entspringt, dann sind Zahlungen für die Mitarbeit nicht grundsätzlich steuerlich unbeachtlich. Denn nach § 98 ABGB hat der mitarbeitende Ehegatte Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner Mitwirkung (LS 84 in FJ 1995, 319).