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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite E 3

Abgrenzung GmbH zu Einzelfirma

Abgrenzung GmbH zu Einzelfirma (§ 4 Abs. 4 EStG)

Es ist fremdunüblich, daß ein Geschäftsherr seine Büroräumlichkeiten einem anderen Geschäftspartner ohne Entgelt zur Verfügung stellt. Die Absetzung sämtlicher Bürokosten im Rahmen der Einzelfirma war steuerlich effizienter als bei Verrechnung an die GmbH. Infolge der Fremdunüblichkeit der Regelung stellen die auf die GmbH (mit 10fachem Umsatz) entfallenden Bürokosten keine Betriebsausgaben, sondern eine Entnahme dar (RME 96 in ÖStZ 1995, 490).

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