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Zeitlich begrenzter Wirkungsbereich von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden
(BMF) – Nach ständiger Rechtsprechung beider Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (z. B. ; ; , 93/15/0062) hat ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Monate insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines diese Kalendermonate umfassenden Umsatzsteuerjahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Durch den Jahresbescheid scheidet der Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen aus dem Rechtsbestand aus (z. B. ).
Dieser Rechtsprechung folgend ist daher eine gegen den Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid gerichtete Berufung nach Erlassung des Jahresbescheides gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (geworden) zurückzuweisen. Eine meritorische Erledigung der gegen den Vorauszahlungsbescheid gerichteten Berufung ginge nach Ansicht des VwGH (z. B. ) ins Leere.
Stellt eine solche bescheidmäßige festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung die Bemessungsgrundlage für eine andere Abgabe (insbesondere für einen Säumniszuschlag) dar, so ist auch über die Höhe einer derartigen Umsatzsteuervorauszahlung (Umsatzsteuerschul...