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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite 166

Für Vermittlungsleistungen in Deutschland Nullregelung anwendbar

Klarstellung in den deutschen Umsatzsteuer-Richtlinien 1996

Kurt Sturm

In SWK-Heft 3/1996, Seite A 52 ff., kommt Schweisgut bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Vermittlungsleistungen zu dem Ergebnis, daß bei in Deutschland steuerbaren Vermittlungsleistungen österreichischer Unternehmer die deutsche Nullregelung nicht anwendbar sei. In den deutschen Umsatzsteuer-Richtlinien 1996 vom , Drucksache 605/95, wurde im Abschnitt 234 Abs. 3 Z 1 nun jedoch klargestellt, daß aus Vereinfachungsgründen auch für Vermittlungsleistungen die sogenannte Nullregelung gemäß § 52 Abs. 2 dUStDV 1993 angewendet werden kann.

In dem im zitierten Artikel angeführten Beispiel vermittelt ein österreichischer Unternehmer für eine deutsche Maschinenfabrik – unter Verwendung ihrer deutschen UID – Maschinenlieferungen von Deutschland nach Österreich. Diese Vermittlungsleistung ist gemäß § 3 a Abs. 2 Nr. 4 dUStG 1993 für den österreichischen Unternehmer grundsätzlich in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig.

§ 14 a Abs. 1 dUStG 1993 sieht dazu im zweiten Satz grundsätzlich folgendes vor:

"Soweit Unternehmer Lieferungen im Sinne des § 3 c und sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 Nr. 4 oder des § 3 b Abs. 3 bis 6 im Inland ausführen, sind sie zur Ausstellung von R...

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