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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite 165

Zollager und Umsatzsteuerlager

StB Gerhard Gaedke und StB Wolfgang Khun

Aufgrund der derzeitigen Definition des umsatzsteuerlichen Inlands in § 1 Abs. 2 UStG 1994 (Bundesgebiet) sind auch Umsätze innerhalb der Zollager – unbeschadet der zollrechtlichen Regelungen – umsatzsteuerbar. Die 2. Vereinfachungsrichtlinie junktimiert die Verpflichtung zur Umsetzung des Umsatzsteuerlagers mit der umsatzsteuerlichen Sonderregelung für Zollager.

Der Vorteil dieser Vereinfachungen wäre, daß z. B. bei Rohstoffen, die auf Lager gehandelt werden, ohne versendet oder befördert zu werden, keine Umsatzsteuer abgeführt und auch dementsprechend kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden müßte.

Bisher wurde seitens des BMF für diese Regelungen in Österreich kein wesentlicher Bedarf gesehen, der jedoch durch Sitzungsteilnehmer begründet wurde. Diesbezüglich ist durch die Arbeitsgruppe "Umsatzsteuer" ein entsprechender Novellierungsvorschlag beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer wird angestrebt.

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