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Genereller Toleranzerlaß zum UStG 1994
Ein Erlaß, der generelle Toleranzregelungen in Hinblick auf die Praxisprobleme durch den Übergang auf das UStG 1994 und die Änderungen dieses Gesetzes vorsieht, stünde gemäß BMF im Widerspruch zum Gesetz. Übergangsprobleme, insbesondere im Hinblick auf die rückwirkenden Rechtsmeinungen zukünftiger Betriebsprüfungen, sind daher im Einzelfall zu lösen.