Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlängerung der Margenbesteuerung bei Reiseleistungen
Durch Erlaß vom wurde die Vereinfachung ermöglicht, daß die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage exklusive Umsatzsteuer für einen Voranmeldungs- und in der Folge Veranlagungszeitraum mit 10% der von den Leistungsempfängern aufgewendeten Beträge inklusive Umsatzsteuer für Reiseleistungen in EU-Länder geschätzt werden kann. Diese wichtige Vereinfachung war mit dem erwähnten Erlaß für 1995 vorgesehen und wird erlaßmäßig verlängert.